Förderung für Jagdhundeführer*innen in Niederösterreich: 250 Euro für die erfolgreiche Prüfung eures Hundes
Die Ausbildung eines Jagdhundes kostet viel Zeit, Geduld und Engagement. Damit wir in unseren Revieren gut ausgebildete Hunde haben, unterstützt der Niederösterreichische Landesjagdverband seine Mitglieder mit der sogenannten Hundesubvention. Wir möchten euch hier alle wichtigen Informationen zusammenfassen, damit ihr diese Förderung möglichst einfach in Anspruch nehmen könnt.
Wie hoch ist die Förderung?
Der NÖ Landesjagdverband zahlt pro Hund einen einmaligen Förderbeitrag von 250 Euro. Ihr bekommt ihn, wenn euer Hund bestimmte Prüfungen erfolgreich abgelegt hat.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung können Mitglieder des NÖ Landesjagdverbands beantragen. Ihr müsst euren Hund selbst ausgebildet haben und ihn bei der Prüfung nachweislich auch selbst geführt haben. Euer Hund braucht außerdem eine von der FCI anerkannte Ahnentafel.
Welche Prüfungen werden anerkannt?
Es zählen Prüfungen, die nach den Prüfungsordnungen des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbands (ÖJGV) abgelegt wurden. Für unsere Münsterländer als Vorstehhunde gibt es drei Möglichkeiten:
Feldprüfung und Schweißergänzungsprüfung/Schweißsonderprüfungen
Wasserprüfung und Schweißergänzungsprüfung/Schweißsonderprüfungen
Feld- und Wasserprüfung.
Welche Fristen gelten?
Ihr müsst den Antrag innerhalb von sechs Jahren ab dem Wurfdatum eures Hundes stellen. Innerhalb von vier Jahren kann jeder Hundebesitzerin die Förderung für einen Hund derselben Rasse nur einmal bekommen. Wer also zwei Münsterländer kurz hintereinander führt, sollte diesen Zeitraum im Blick behalten.
Wie stellt ihr den Antrag?
Das Antragsformular findet ihr auf der Website des NÖ Landesjagdverbands unter „Jagd in Niederösterreich“ und dann „Hundewesen“. Bitte legt dem ausgefüllten Antrag eine Kopie der Ahnentafel und den Nachweis über die bestandene Prüfung bei. Den Antrag schickt ihr an die Landesgeschäftsstelle des NÖ Landesjagdverbands. Eure Ansprechpartnerin ist Lydia Rosmann, erreichbar unter 01/405 16 36-17 oder per E-Mail an jagd@noejagdverband.at.
Bitte beachtet, dass es auf die Förderung keinen Rechtsanspruch gibt. Der Verband entscheidet also im Einzelfall.