Der verantwortungsbewusste Züchter

Unsere Züchter, sehen es als oberstes Zuchtziel, der Jägerschaft leistungsstarke und vollwertige Jagdgebrauchshunde zur Verfügung zu stellen. Bei der Aufzucht der Welpen, ist bestmögliche Qualität anzulegen.

Wie erkennen Sie den verantwortungsbewussten Züchter?

Er wird Ihnen seine Zuchtstätte gerne zeigen. Seine Hunde werden neutral oder freundlich zugänglich auf Ihren Besuch reagieren. Alle Hunde, die sich in der Zuchtstätte befinden, machen einen gepflegten und gesunden Eindruck. Wichtig ist, dass Sie sich versichern, dass die Welpen ÖKV-/FCI-Abstammungsnachweise haben und der Züchter Mitglied in unserem Verein ist.

Alle Welpen sind gesund und freuen sich über Körperkontakt. Man wird Ihnen gern das Muttertier zeigen. Sowohl vom Vater als auch von der Mutter, sind alle Zuchtunterlagen vorhanden. Auch die Impfpässe der Welpen mit Chipstreifen und Daten wie Geburtsdatum, Impfdaten, Entwurmungen usw. liegen vor und stimmen überein.

Im Gegenzug wird auch der Züchter darauf bestehen, Sie persönlich kennenzulernen. Er wird Ihnen viele Fragen stellen und Ihnen eventuell sogar von einem Kauf abraten oder Ihnen keinen Welpen überantworten, wenn er der Meinung ist, dass das Umfeld nicht passt.

Bei der Übergabe des Welpen übergibt man Ihnen die Ahnentafel und den Impfpass, sowie das Wurfabnahmeprotokoll zur Einsicht, das die Beschaffenheit des Welpen zur Zeit der Wurfabnahme bestätigt.

Gute Züchter sind auch daran interessiert, ihre Welpen als erwachsene Hunde immer wieder zu sehen. Sie werden Sie bitten, die für Zuchttiere vorgeschriebenen Prüfungen und Untersuchungen zu machen, auch wenn Ihr Hund nicht für die Weiterzucht vorgesehen ist. Denn anhand der abgelegten Prüfungen und Befunde orientiert sich der Züchter in seiner weiteren Zuchtplanung.


Österreichisches Hundezuchtbuch (ÖHZB)

Finden Sie hier die Eintragungen im Österreichischen Hundezuchtbuch ab 2010 bis heute.


Information für Deckrüden-Besitzer

Alle Besitzer von Rüden, die die Qualifikation zur Zucht erreicht haben, werden gebeten, ihren Hund für den Deckrüdenkatalog zu melden, um die Zucht auf eine möglichst breite Basis zu stellen.

  • Die für die Aufnahme erforderlichen Unterlagen sind in Kopien (bitte keine Originale) an die Sachbearbeiterin des Deckrüdenkataloges zu senden (per Mail bevorzugt).

  • Eine Aufnahme in den Deckrüdenkatalog ist nur mit Einreichung der vollständigen Unterlagen möglich! Nach Überprüfung der Unterlagen erhalten die Rüdenbesitzer Nachricht, ob ihr Rüde in den Deckrüdenkatalog aufgenommen wurde.

  • Die Aufnahme eines Deckrüden wird im folgenden Nachrichtenblatt bzw. auf unserer, dieser Homepage veröffentlicht.

  • Die einmalige Eintragungs- und Bearbeitungsgebühr beträgt € 22,00 die an die Hauptkassa des Vereins bei der Erste Bank - IBAN: AT18 2011 1828 4539 9000, BIC: GIBAATWWXXX - mit dem Verwendungszweck: Eintrag Deckrüdenkatalog zu überweisen sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Abstammungsnachweises (beide Seiten)

  • Zeugniskopie der Anlagenprüfung(en)

  • Zeugniskopien aller Feld-Wasser-Prüfungen bzw. Verbandsgebrauchsprüfung (VGP)

  • Zeugniskopien aller sonstigen Prüfungen des Rüden

  • Nummer und Datum des Nachweises der Jagdlichen Eignung (im Abstammungsnachweis eingetragen, Kopie genügt)

  • Kopie der Formwertbewertung bei einer Zuchtschau des ÖVMü ab dem vollendeten 15. Lebensmonat

  • Kopie der Formwertbewertung bei einer vom ÖVMü veranstalteten Internationalen Hundeausstellung

  • Zeugniskopien aller weiteren Zuchtschauen bzw. Ausstellungen

  • Kopie des Befundes über die HD-Untersuchung (Erfordernisse siehe Zuchtordnung)

  • Originalbilder (digital bevorzugt) des Rüden (linke und rechte Seite stehend). Wichtig: Achten Sie beim Fotografieren auf einen neutralen Hintergrund in freier Landschaft!

Ihr Ansprechpartner

Mf. DI Dr. Sabine Bickel | 0664 387 37 38 | sbickel@gmx.at |


Information für Zuchthündinnen-Besitzer

Die Bedingungen für die Zucht sind in der Zuchtordnung des ÖVMü geregelt. Alle für die Zuchtfreigabe notwendigen Unterlagen sind an die jeweilige Zuchtwartin zu übermitteln (keine Originale).

Erforderliche Unterlagen:

  • Kopie des Abstammungsnachweises (beide Seiten)

  • Zeugniskopien aller Prüfungen

  • Kopie der Formwertbewertung bei einer Zuchtschau des ÖVMÜ ab dem vollendeten 15. Lebensmonat

  • Kopie der Formwertbewertung einer Internationalen Hundeausstellung (ÖVMü-Sonderausstellung)

  • Kopie des Befundes über die HD-Untersuchung

Vorschläge zum gewünschten Deckrüden bitte der Zuchtwartin bekannt geben. Diese prüft die Paarung und stellt die Deckgenehmigung aus wenn alle Punkte erfüllt sind.

Um mit einem Rüden oder einer Hündin eine Zuchtbewilligung zu erlangen, müssen die Tiere verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen gesund sein und im Wesen wie im Aussehen den Vorgaben entsprechen. Somit wird sichergestellt, dass nur gesunde Hunde in die Weiterzucht gelangen. Diverse Screeningverfahren werden genützt, um dies zu gewährleisten und Erbkrankheiten weitestgehend auszuschalten.

Vorstellung der Zuchthündin im Internet

  • Zwei Fotos der Hündin (linke und rechte Seite stehend)

  • Kopie des Abstammungsnachweises

Die in den folgenden Seiten veröffentlichten Hündinnen sind nicht vollständig. Es wurden nur jene Hündinnen veröffentlicht, von denen alle Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden.

Ihre Ansprechpartner sind die Zuchtwarte der jeweiligen Bereiche

Bereich Ost Mf. DI Dr. Sabine Bickel | 0664.387 37 38 | sbickel@gmx.at

Bereich West Bernhard Eichinger | 0660.691 97 94 | berni.eichinger@gmail.com

Bereich Süd Markus Erkinger | 0664.423 46 05 | markus.erkinger85@gmx.at


FCI-Zuchtstättennamensschutz

Wir freuen uns, Sie künftig als Züchter begrüßen und unterstützen zu dürfen und geben Ihnen nachstehend die wichtigsten Informationen zur Beantragung eines Zuchtstättennamens:

  • Vor Ausstellung der Zuchtstättenkarte hat jeder Züchter ein Erstzüchterseminar des ÖKV oder ein vergleichbares Seminar einer Verbandskörperschaft zu besuchen.

  • Der Zuchtstättenname darf aus höchstens drei Worten plus zwei Leerzeichen mit maximal 20 Buchstaben bestehen. Bitte nutzen Sie die entsprechenden Kästchen auf dem Antragsformular.

  • Es sind mindestens drei verschiedene Zuchtstättennamen vorzuschlagen.

  • Auf der Homepage des FCI können Sie die bereits geschützten Zuchtstättennamen jederzeit abrufen. Vielleicht ist Ihr Favorit schon vergeben.

  • Die Worte „KENNEL“ und „ZWINGER“ dürfen in Ihren Vorschlägen nicht aufscheinen.

  • Ländernamen dürfen nicht angegeben werden. Ausnahme: Österreich (in diversen Varianten)!

  • Ihre Vorschläge werden von der FCI genauso bearbeitet, wie von Ihnen am Formular vermerkt. Wenn Sie VON, VON DER, VOM, OF, OF THE etc. vor Ihrem Zuchtstättennamen wünschen, muss dies auch bei Ihrem Vorschlag angegeben werden, da eine nachträgliche Änderung des Namens oder Ergänzung von Worten nicht mehr möglich ist.

  • Bitte geben Sie Ihren Favoriten immer an erster Stelle an.

  • Die Zuteilung des Zuchtstättennamens ist persönlich und auf Lebenszeit, solange er nicht gelöscht ist.

  • Ein Züchter kann nur einen Zuchtstättennamen, auch für mehrere Rassen, eintragen und schützen lassen.

  • Bedenken Sie bei der Wahl Ihrer Vorschläge auch, dass in weiterer Folge Zuchtstättenname und Rufname des Welpen gemeinsam 35 Buchstaben nicht überschreiten dürfen. Das heißt, wenn beispielsweise Ihr Zuchtstättenname die vollen 20 Buchstaben umfasst, bleiben Ihnen lediglich 15 Stellen für die Namensvergabe Ihrer künftigen Welpen.

  • Füllen Sie den Antrag auf Zuchtstättennamensschutz vollständig aus und senden Sie diesen unterschrieben mit einer Kopie eines Auszuges aus dem Zentralmelderegister (Nachweis über Ihren Hauptwohnsitz) an den Österreichischen Kynologenverband.

Sie möchten Ihre Zuchtstätte auf unserer Webseite vorstellen? Hierfür bitten wir um Übermittlung eines Informationsblattes inkl. Bildmaterial per Email an den für Ihre Anliegen zuständigen Bereichszuchtwart.