Ausschreibung der 41. Schweißprüfung des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbandes
Die diesjährige SCHWEISSSONDERPRÜFUNG MIT FÄHRTENSCHUH des ÖJGV für Jagdgebrauchshunde wird am 15. Oktober 2022, in Schwarzautal (Stmk), in Zusammenarbeit mit dem Steirischen Jagdhunde-Prüfungsverein, veranstaltet.
Standquartier: Festabend am Freitag, 14.10.2022 und Prüfungstag, Samstag, 15.10.2022
Gasthaus Gottinger, 8421 Wolfsberg 22, (keine Übernachtungsmöglichkeit)
Nächtigungsmöglichkeiten:
• Vulkan Residenz, 8421 Schwarzautal, Wolfsberg 121
In der Umgebung:
• Hotel Hesch
• Hotel Gollner
• Hotel Garni am Seggauberg
• EKO-Hof
• weitere im Internet
Zimmerreservierungen sind von den Prüfungsteilnehmern selbst vorzunehmen.
Nennschluss: 15. August 2022 ausschließlich über diesen LINK
Die Nennung erfolgt ausschließlich elektronisch über den beigefügten Link.
Prüfungsleiter: Dr. Walter Anzböck, Präsident des ÖJGV
Prüfungsleiter- Stv.: Mf. Karl Haidic, Vorsitzender des STJHPV
Geprüft wird nach der Prüfungsordnung für die Schweiß-Sonderprüfung mit Fährtenschuh des ÖJGV vom 29.08.2013. Die Fährten haben eine Mindestlänge von 1200 Schritten und werden mit max. 0,1l Rotwildschweiß getreten. Die Stehzeit beträgt mind. 20 Stunden. Das Prüfungsgelände ist überwiegend Laubwald. Es können nur Jagdhunde teilnehmen, die im ÖHZB eingetragen sind und lt. Prüfungsordnung § 6 Abs 5 bereits eine Schussprüfung (Wesensüberprüfung) erfolgreich abgelegt haben (Kopie des Zeugnisses und des Abstammungsnachweises/Ahnentafel sind der Nennung beizulegen). Das Mindestalter der Hunde beträgt (am Prüfungstag vollendet) 18 Monate. Kranke oder krankheitsverdächtige Hunde sowie hitzige Hündinnen sind zur Prüfung nicht zugelassen. Es kann pro Rasse ein Jagdhund genannt werden. Wenn ein Rasseverein mehrere Jagdhunderassen betreut, können max. 3 verschiedene Jagdhunderassen pro Rassespezialverein genannt werden. Die Nennung erfolgt ausschließlich über den jeweiligen Verbandsverein. Der Hundeführer muss Inhaber einer gültigen Jahres-Jagdkarte eines Österreichischen Bundeslandes sein.
Die Hundeführer haben in einer dieser Veranstaltung entsprechenden Kleidung zu erscheinen. Alle bei dieser Prüfung laufenden Hunde müssen eine gültige Tollwutschutzimpfung nachweisen. Impfpass und Abstammungsnachweis sind vorzulegen.
Es können an der 41. SPFS des ÖJGV maximal 20 Hunde teilnehmen.
Die an der 41. Schweißprüfung des ÖJGV teilnehmenden Leistungsrichter müssen das Seminar für „Schweißsonderprüfung mit Fährtenschuh (SPFS)“ besucht haben und für das Legen der Fährten ihre eigenen Fährtenschuhe verwenden.
Diese Prüfungsveranstaltung unterliegt den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Es wird besonders auf die zu diesem Zeitpunkt gültigen Bestimmungen betreffend die COVID Pandemie hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil
Mag. Alexandra Lehner-Piesinger
Generalsekretärin des ÖJGV