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Generalversammlung und Klubsiegerzuchtschau

  • Landgasthof Kremslehner Austraße 1 3321 Stephanshart Österreich (Karte)

Einladung Klubsiegerzuchtschau 2026 für Große und Kleine Münsterländer mit CACA-Vergabe (FCI-Reglement)

Ablauf:
Ab 07:30 Uhr Anmeldung der Hunde
09:00 Uhr Begrüßung, anschließend Beginn des Richtens
ca.13:00 Uhr Zuchtrüdenpräsentation
ca 15:00 Uhr Siegerehrung im Zuge der Generalversammlung

Ausstellungsleitung:
Bereichsobfrau Mag. Anna Schmid
Richter: Gastrichter Klaus Marx (Bayern), Mf. Ing. Edmund Klamminger, Mf. Univ.Prof. Klaus Lienbacher, Katharina Meinhardt

Meldungen:
per Mail ab sofort an BO Mag. Anna Schmid | 0664/ 3817660 | bereich-ost.oevmue@gmx.at
Anmeldeformular finden Sie unter https://www.dermuensterlaender.com/formulare.
Meldungen für die Zuchtrüdenpräsentation per Mail ab sofort an:
Hauptzuchtwart Mf. Univ.Prof. Klaus Lienbacher | 0664/ 8319695 | hzwlienbacher@gmx.at

Meldegebühr:
40,- Euro (70,- Euro für Nichtmitglieder)
Anmeldungen gültig ab der Einzahlung an die Bereichskasse Ost:
IBAN AT34 2011 1828 4539 9003 lautend auf „ÖVMÜ Ost“
Verwendungszweck: KSZS „Name des Hundes“

Meldeschluss:
Sonntag, 03. Mai 2025

Mitzubringen sind ein gültiger Impfpass und der Abstammungsnachweis. Hitzige Hündinnen sind im Vorhinein bei der Ausstellungsleitung zu melden.

Einladung Generalversammlung 2026
Tagesordnung:
1.      Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.      Genehmigung der Tagesordnung
3.      Totengedenken
4.      Grußworte der Ehrengäste
5.      Genehmigung des Protokolls der Generalversammlung 2025
6.      Berichte:
a)     Präsident
b)     Vizepräsident und Ausbildungsreferent
c)      Generalsekretärin
d)     Hauptzuchtwart und Zuchtkommission
e)     Hauptkassier
f)       Kassenprüfer und Entlastung des Kassiers, Präsidiums und Gesamtvorstands
7.      Beratung und Beschlussfassung über fristgerecht eingebrachte Anträge
8.      Festsetzung des Mitgliederbeitrages 2027
9.      Ehrungen
10.    Allfälliges

Die Generalversammlung ist gemäß § 9 Abs. 7 der Statuten des ÖVMÜ ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden ordentlichen Mitglieder beschlussfähig. Anträge an die Generalversammlung sind gem. § 9 Abs. 4 der Statuten zusätzlich auf die Tagesordnung zu setzen, wenn sie bis spätestens 14 Tage vor dem Zeitpunkt der Generalversammlung (Datum des Poststempels) schriftlich per Einschreibebrief oder E-Mail beim Generalsekretariat eingelangt sind. Mitglieder können bei der Generalversammlung von ihrem Stimmrecht nur dann Gebrauch machen, wenn der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2026 eingezahlt wurde und kein Beitragsrückstand aus den Vorjahren aushaftet.

Frühere Events: 2. Mai
Anlagenprüfung Bereich Süd
Späteres Event: 13. Juni
4. Schießtag Bereich Ost