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WEST | OÖ Verbands-Vollgebrauchsprüfung


Einladung - Ausschreibung 

zur Verbands-Vollgebrauchsprüfung für Vorstehhunde 2023 Bereich Schärding

Veranstalter: OÖ. Landesjagdverband, Österreichischer Jagdgebrauchshundeverband Sauwälder Jagdhundeklub

 Ehrenschutz:    
Herbert Sieghartsleitner, Landesjägermeister von Oberösterreich
BJM Schärding Franz Konrad Stadler
Dr. Walter Anzböck, Präsident des Österr. Jagdgebrauchshundeverbandes

 

Organisation: 
Prüfungsleiter Bernhard Littich, Landeshundereferent
PL Stv. Johannes Gruber, Rainer Schlipfinger, Manfred Witzeneder

 

Der OÖ. Landesjagdverband veranstaltet gemeinsam mit dem ÖJGV und dem Sauwälder Jagdhundeklub, der sein 50-jähriges Bestehen feiert, am 1. und 2. September 2023 in den Revieren des Bezirkes Schärding die traditionelle Verbands-VGP für Vorstehhunde aller Rassen. Das Standquartier ist im Gasthaus Hauzinger (Kirchenwirt), 4791 Rainbach/Innkreis Nr. 9

 

Jeder Vorstehhunde-Spezialverein ist eingeladen, zwei in Oberösterreich gemeldete Jagdhunde zu dieser Prüfung zu entsenden. Zeitgleich erscheint eine Einladung zu dieser Prüfung im Verbandsorgan des Oö. Landesjagdverbandes dem „OÖ. JÄGER“.

Nennungen sind nur über die Spezial-Rassehundevereine möglich.

 

Zugelassen sind Vorstehhunde aller Rassen, die im ÖHZB eingetragen sind und noch keine Vollgebrauchsprüfungabgelegt haben sowie ein Mindestalter von 18 Monaten aufweisen. Kranke Hunde, hitzige Hündinnen und Hunde, für die kein gültiges Impfzeugnis (Tollwut) vorgewiesen werden kann, werden zur Prüfung nicht zugelassen. Für kupierteHunde muss ein tierärztliches Attest vorgelegt werden, dass es sich um einen medizinisch notwendigen Eingriff gehandelt hat.

 

Impfzeugnis und Abstammungsnachweis sind vorzulegen.

Nennschluss: 1. Juli 2023. Sollten nach Nennschluss einzelne Vereine nur eine oder gar keine Nennung abgegeben haben, so behalten sich die Veranstalter vor, auf stärker vertretene Jagdhunderassen zurückzugreifen. Zugelassen sind21 Hunde. Gerichtet wird nach der gültigen


Prüfungsordnung des ÖJGV. Schleppwild und Haarraubwild (Fuchs mind. 3,5 kg) sind vom Hundeführer mitzubringen. Schweiß = Rehwildschweiß, Stück = Rehwild; die Schweißfährte wird als Übernachtfährte gelegt (gespritzt).

 

Nach Einzahlung des Nenngeldes gilt die Nennung als angenommen. Nenngeld ist Reugeld.

 

Konto: AT22 3400 0000 0111 6730, OÖ Landesjagdverband, 4490 St. Florian, Hohenbrunn 1 Verwendungszweck: VGP 2023 + Name des Hundeführer

Nenngeld 100 € (mit Schweißzusatz 120 €).

 

Ein genaues Programm mit Ortsangaben, Zeitablauf, Quartierangaben etc. ergeht Mitte August direkt an die Hundeführer, Vereine und Leistungsrichter.

 

Wir freuen uns bereits jetzt auf die Prüfung und sind sehr zuversichtlich, geeignete Prüfungsbedingungen für diesetraditionell selektive Vollgebrauchsprüfung bieten zu können. Weiters freuen wir uns bereits auf zahlreiche Nennungen auch der kleineren Vorstehhundevereine. Rassenvielfalt ist herzlich willkommen.

 

Für Rückfragen steht gerne der Prüfungsleiter zur Verfügung: Bernhard Littich, Tel.: 0681-20857106 bzw. bernhard@littich.at

 

Mit einem kräftigen Weidmannsheil verbleiben

 

LHR Bernhard Littich                                            Johannes Gruber

Prüfungsleiter                                                         Prüfungsleiter-Stellvertreter