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Sonderausstellung des ÖVMÜ im Zuge der IHA Tulln

  • ÖVMÜ - Österreichischer Verein für Große und Kleine Münsterländer Messe Tulln Tulln an der Donau Österreich (Karte)

Sonderausstellung des ÖVMÜ in Zuge der IHA Tulln.
Samstag, 8.6.24
Beginn des Richtens: 10 Uhr

Meldungen über www.hundeausstellungen.at

Informationen des ÖKV zur Ausstellung:
Es können nur Hunde ausgestellt werden, die die gesetzlichen und behördlichen Auflagen erfüllen.
Seit 1. September 2022 ist das Rasieren und Kürzen der Vibrissen verboten! Hunde mit rasierten und gekürzten Vibrissen dürfen daher nicht ausgestellt werden.
Es dürfen nur offensichtlich gesunde, unverletzte, gut genährte und in ihrem Verhalten nicht gestörte Hunde in die Veranstaltungsörtlichkeit eingebracht, zur Prämierung zugelassen, und ausgestellt werden (§ 2 Abs 3 TSchG-VeranstV)
Hunde mit Qualzuchtmerkmalen dürfen nicht ausgestellt werden (§ 8 Abs 2 TSchG)!
Diese sind beispielsweise: Atemnot, Bewegungsanomalien, Lahmheit, Entzündungen der Haut, Haarlosigkeit, Entzündungen der Lidbindehaut und/oder Hornhaut, Blindheit, Exophthalmus, Taubheit, Neurologische Symptome, Fehlbildungen des Gebisses, Missbildungen der Schädeldecke sowie Körperformen, bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass natürliche Geburten nicht möglich sind (§ 5 Abs 2 TschG).
Wir ersuchen die Untersuchungsergebnisse der ausgestellten Hunde, bei Jungtieren Untersuchungsergebnisse der Elterntiere, gemäß behördlich vorgeschriebenem Leitfaden (Rassen in alphabetischer Reihenfolge ab Seite 7) gleichzeitig mit der Meldung per Mail zu senden und ebenfalls auf die Ausstellung mitzubringen um die Gesundheit Ihrer Hunde dokumentieren zu können. ACHTUNG: Nur bei vollständiger Übersendung der geforderten Untersuchungen können wir die Meldung annehmen!
Es besteht ausnahmslos Leinen- und Maulkorbpflicht während der Veranstaltung (§ 8 Abs 5 NÖ HundehalteG). Beim Führen bzw. Vorführen der Hunde dürfen ausschließlich nur Halsbänder verwendet werden, die über eine Breite verfügen, die sicherstellt, dass es durch Zugbewegung an der Leine nicht zu Verletzungen am Hals des Tieres kommt. Zughalsbänder ohne Stopp sind verboten!
Die Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt sein. Bei kurzfristiger Unterbringung in Boxen/Käfigen muss das Tier sich gestreckt hinlegen, umdrehen und stehen können. Eine Haltung in diesen Einrichtungen ist, wenn diese geschlossen sind, für maximal 30 Minuten zulässig.
Den Hunden muss stets ausreichend Wasser und erforderlichenfalls auch Futter zur Verfügung stehen. Eine Fütterung der Hunde durch Besucher ist verboten.
Hochträchtige Hündinnen, die voraussichtlich während oder kurz nach der Veranstaltung gebären werden oder in einem Zeitraum von 7 Tagen vor der Veranstaltung geboren haben, dürfen an der Veranstaltung nicht teilnehmen.
Hunde, an denen verbotene Eingriffe vorgenommen wurden, z.B. kupierte Hunde, dürfen nicht ausgestellt werden!
Die Hunde müssen eine gültige Tollwutschutzimpfung haben (Kontrolle der Impfpässe beim Eingang!). Es dürfen nur solche Tiere bei der Veranstaltung präsentiert werden, die keiner veterinärbehördlichen Beschränkung unterliegen.
Vor Einbringung der Hunde in die Veranstaltungsörtlichkeit hat jeder Teilnehmer täglich dem Veranstalter gegenüber schriftlich zu bestätigen, dass die eingebrachten Hunde aus Beständen stammen, die nicht wegen einer anzeigepflichtigen Tierseuche gesperrt sind. Bitte für jeden Tag beigefügtes Formular ausgefüllt auf die Ausstellung mitnehmen und dem Einlasspersonal beim Eingang übergeben.
Tierärztliche Kontrollen des Gesundheitszustandes der Hunde und auf Qualzuchtmerkmale werden bei den Eingängen, während der gesamten Veranstaltung und gezielt im Vorbereitungsring zum Ehrenring durchgeführt.
https://www.tierschutzkonform.at/wp-content/uploads/2024/02/online-Leitfaden-zur-Beurteilung-von-Qualzuchtmerkmalen-beim-Hund-gem-VBR-25.05.23_Korr-gem-11_2023.pdf
https://www.oekv.at/media/upload/editor/files/%C3%96KV/Ausstellungen/Eigenbest%C3%A4tigung-Tulln-NEU.pdf

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