Augen auf beim Welpenkauf

Die Entscheidung für einen Hund beginnt lange vor dem Einzug des Welpen. Eine verantwortungsvolle Auswahl von Züchter*in und Wurf ist oft mit ausschlaggebend dafür, ob sich ein Hund gesund, leistungsfähig und wesensfest entwickeln kann. Gerade vor dem Hintergrund der zunehmend präsenten Diskussion rund um das Thema Qualzucht kommt einer streng geregelten, transparenten Zucht besondere Bedeutung zu.

Der Österreichische Verein für Große und Kleine Münsterländer legt seit jeher großen Wert auf eine Zucht, die sowohl den jagdlichen Anforderungen als auch hohen gesundheitlichen Standards gerecht wird. Ziel ist es, Hunde zu züchten, die für ihren vorgesehenen Einsatz bestens geeignet sind und gleichzeitig ein möglichst langes, gesundes und schmerzfreies Leben führen können.

Strenge Zuchtordnung als Grundlage für Qualität

Die Zuchtordnung des ÖVMÜ zählt bewusst zu den strengeren Regelwerken. Verbindliche Leistungsprüfungen, Formwertbeurteilungen sowie umfassende gesundheitliche Untersuchungen der Elterntiere sind zentrale Voraussetzungen für eine uneingeschränkte Zuchtzulassung. Diese Vorgaben dienen der langfristigen Sicherung einer qualitativ hochwertigen und verantwortungsvollen Zucht.

Alle Würfe, die sämtliche Anforderungen der Zuchtordnung erfüllen, werden transparent in der sogenannten Wurfkiste auf der Homepage des ÖVMÜ unter www.dermünsterländer.at veröffentlicht. Für Interessent*innen stellt dies eine verlässliche Orientierung dar, da bei diesen Würfen davon ausgegangen werden kann, dass sowohl Leistung als auch Gesundheit der Elterntiere überprüft und dokumentiert wurden.

Worauf bei der Übernahme eines Welpen besonders zu achten ist

Der Welpe sollte sich bei der Übernahme in einem guten Allgemeinzustand befinden. Dazu zählen ein altersentsprechendes Gewicht, ein gepflegtes Fell sowie ein insgesamt vitaler Eindruck.

Jeder Welpe muss gechippt sein. Bei der Übergabe ist der EU-Heimtierausweis auszuhändigen, in dem die bereits erfolgten Impfungen eingetragen sind. Der Zahlencode des Mikrochips muss im Impfpass korrekt vermerkt sein.

Ebenso verpflichtend ist die Übergabe des individualisierten und vollständig ausgefüllten FCI beziehungsweise FCI/ÖKV-Abstammungsnachweises des Welpen mit allen eingetragenen Ahnen. Auf allfällige Vermerke wie „Zuchtverbot“ ist besonders zu achten. Der Abstammungsnachweis muss vom Züchter beziehungsweise von der Züchterin gemeinsam mit dem Welpen übergeben werden.

Besonderes Augenmerk ist auf die Eintragung im österreichischen Hauptzuchtbuch zu legen. Dabei ist zwischen zwei Formen zu unterscheiden.

Welpen, die alle Vorgaben der Zuchtordnung erfüllen, werden im A-Blatt des österreichischen Hundezuchtbuchs (ÖHZB) des ÖKV eingetragen und erhalten sogenannte A-Papiere. Diese Eintragung bestätigt, dass sowohl die leistungsbezogenen als auch die gesundheitlichen Voraussetzungen der Elterntiere vollständig erfüllt wurden. Hinter der Zuchtbuchnummer ist in diesem Fall ein „A“ vermerkt.

In einzelnen Fällen werden leider Würfe durchgeführt, obwohl nicht alle Voraussetzungen der Zuchtordnung erfüllt sind, für diese Würfe gibt es keine Zuchtfreigabe vom Hauptszuchtwart. Sind beide Elterntiere reinrassig, werden die Welpen dennoch im Hauptzuchtbuch geführt, jedoch im sogenannten B-Blatt, dem Beobachtungsblatt, und erhalten B-Papiere. Diese Eintragung bedeutet, dass zumindest ein Elterntier eine oder mehrere Anforderungen der Zuchtordnung nicht erfüllt hat.

Hunde mit B-Papieren dürfen grundsätzlich Prüfungen absolvieren und können somit auch als Revierhund eingetragen werden. Gleichzeitig besteht für diese Hunde aber ein Zuchtverbot. Besonders wichtig ist die Klärung der Ursache für die Eintragung im B-Blatt.

Fehlt lediglich eine einzelne Leistungsprüfung, ist dies in vielen Fällen weniger kritisch. Wird diese Voraussetzung nachgeholt, besteht die Möglichkeit einer nachträglichen Umtragung in das A-Blatt. Wurden hingegen gesundheitliche Mängel der Elterntiere festgestellt, ist besondere Vorsicht geboten. Gesundheitsdefizite können auch erblich bedingt sein und es besteht die Gefahr der Weitergabe an die Nachkommen und Nach-Nachkommen. Dies kann zu chronischen Erkrankungen, erheblichen Tierarztkosten, eingeschränkter Lebensqualität oder einem verkürzten Leben mit Schmerzen führen.

Hinweis zu aktuell beworbenen, nicht zugelassenen Würfen

Der Österreichische Verein für Große und Kleine Münsterländer weist darauf hin, dass aktuell vereinzelt Würfe über soziale Medien beworben werden, für die keine Zuchtzulassung gemäß der Zuchtordnung des ÖVMÜ erteilt wurde. Diese Würfe sind auch nicht in der Wurfkiste des Vereins veröffentlicht.

Derzeit betrifft dies:

·       C-Wurf „vom Krenner z’Pimpfing“
(KLMÜ)
·       D-Wurf „von der Stockau“
(KLMÜ)
·       B-Wurf „vom Grummathof“ (GRMÜ)

Interessent*innen wird dringend empfohlen, sich vor einer Entscheidung über den Zuchtstatus eines Wurfes zu informieren und bei Unsicherheiten Rücksprache zu halten.

Beratung nutzen und bewusst entscheiden

Bei Unklarheiten oder offenen Fragen stehen die Zuchtwartinnen des ÖVMÜ jederzeit gerne beratend zur Verfügung. Insbesondere der Hauptzuchtwart, Mf. Univ. Prof. Klaus Lienbacher, sowie die jeweiligen Bereichszuchtwartinnen unterstützen bei der Einordnung von Zuchtunterlagen, Abstammungsnachweisen und Zuchtbucheinträgen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme wird ausdrücklich empfohlen.

Wer sich für einen gesunden, vitalen und dem Rassestandard entsprechenden Welpen entscheidet, investiert nicht nur in die eigene Zukunft als Hundehalter*in, sondern leistet auch einen aktiven Beitrag zur verantwortungsvollen Zucht, zum Tierschutz und zur nachhaltigen Erhaltung der Rasse.

Angelika Weinberger